Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragspartner

Vertragspartner sind Personen (im folgenden Käufer:innen oder Kursteilnehmer:innen genannt, die Dienstleistungen oder Waren von der Künstlerin Tanja Guntrum in Anspruch nehmen oder erwerben.

2. Geltungsbereich

2.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache verfasst und stehen in deutscher Sprache zur Verfügung.

2.2. Mit der Registrierung, Anmeldung oder Bestellung von Dienstleistungen oder Waren der Künstlerin erkennt die/der Kundin/Kunde diese Geschäftsbedingungen an.

2.3. Die Künstlerin bietet Dienstleistungen und Waren in folgender Form an:

  • Workshops und Malkurse
  • Verkauf von Gutscheinen für Kurse
  • Verkauf von eigenen Bildern
  • Auftragsmalerei
  • Designentwicklung

2.4 Neben den Kursen, die über die Internetseite der Künstlerin vertrieben werden, werden Kurse durch andere Träger oder Vermittler angeboten (z.B. Partner, Geschenkeportale u.a.). Hierbei gelten zusätzlich die AGB der dritten Partei vollumfänglich.

3. Anmeldung

3.1. Anmeldung zu Kursen im Direktvertrieb

Die Anmeldung für die Kurse, Workshops u.a. erfolgt direkt oder über ein Buchungsportal. In jedem Fall erhalten die Kund:innen eine Bestätigung. Die Anmeldung ist erst nach Eingang der jeweiligen Kursgebühr verbindlich. Die Reihenfolge der Anmeldung bestimmt die Reihenfolge der Vergabe der Kursplätze.

3.2. Anmeldung zu Kursen über andere Träger oder Vermittler. Die Anmeldung für diese Kurse erfolgt ausschließlich über die jeweilige dritte Partei. Hierfür gelten stets auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen dritten Partei. Bei der Durchführung der Kurse in den Räumlichkeiten der Künstlerin oder den von der Künstlerin im Einzelfall für die Durchführung der Kurse bestimmten Räumlichkeiten treten die AGB der Künstlerin in Kraft.

4. Gutscheine

4.1. Für alle angebotenen Leistungen der Künstlerin können auch Gutscheine erworben werden, die für einen Zeitraum von drei Jahren ab Zahlungseingang gültig bleiben. Die Gutscheine sind übertragbar, eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die Gutscheine können erst nach vollständigem Zahlungseingang eingelöst werden.

5. Kursgebühren und Zahlungsmodalitäten

5.1. Die Kursgebühren für den jeweiligen Kurs sind auf den Internetseiten der Künstlerin bzw. auf den Internetseiten der Kooperationspartner:innen ausgewiesen und verbindlich.
 

5.2. Die Kursgebühren von Kursen oder Veranstaltungen der kooperierenden Träger:innen oder Vermittler:innen werden von der jeweiligen dritten Partei festgelegt und abgerechnet.

5.3. Für Teilnehmer:innen, die einen Gutschein über Geschenkeportale erworben haben, gilt dieser nur nach Einlösung bei dem jeweiligen Portal. Zur Teilnahme an der entsprechenden Veranstaltung muss der Teilnehmende einen gültigen Nachweis des Gutscheinerwerbs (z.B. Ticket, Print-Gutschein) des jeweiligen Kooperationspartners mitbringen und vorlegen. Andernfalls kann die Teilnahme von der Künstlerin verweigert werden.

5.4. In der Kursgebühr enthalten sind alle Malutensilien wie Pinsel, Farbe, Reiniger sowie Schutzkleidung, und wenn nicht anders ausgeschrieben auch kleinformatige Malgründe. Verpackungsmaterialien für den Transport der von den Teilnehmer:innen erstellten Werke ist nicht enthalten.

5.5. Zahlungsmodalitäten
Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind mit der Anmeldung auch die Kursgebühren in vollen Umfang fällig. Erst nach Bezahlung kann am Kurs teilgenommen werden bzw. wird der Gutschein per Post verschickt. Das Konto für die Überweisung wird dem Teilnehmer nach Anmeldung mitgeteilt. Mit der Zahlung ist die Anmeldung verbindlich und es treten die Rücktrittsbedingungen in Kraft.

6. Stornierung oder Verhinderung

6.1. Änderung/Absage durch die Künstlerin
Zwingende Gründe können es erforderlich machen, den Zeitpunkt eines Kurses zu ändern oder den Kurs abzusagen. Der Teilnehmer:innen werden von der Künstlerin per E-Mail oder telefonisch rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Die bereits bezahlten Kursgebühren werden auf den neuen Termin übertragen oder, falls kein adäquater Ersatz möglich ist, vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

6.2. Rücktritt des Kursteilnehmers
Bei Stornierung eines Individualkurses/Schnupperkurses/Kreatives Querfeldein gelten folgende Regelungen:

Mehr als 14 Tage vor Kursbeginn:                     Erstattung 100 %

14 bis 2 Tage vor Kursbeginn:                           Erstattung 50 %

1 Tag vorher oder Nichterscheinen                   keine Erstattung möglich

Bei einer rechtzeitigen Umbuchung auf einen Ersatztermin entfallen die Stornogebühren.

7. Verkauf von Kunstwerken & Auftragsarbeiten

7.1. Urheberrecht

7.1.1 Urhebererklärung

Die Künstlerin versichert, dass sich das Werk in ihrem alleinigen Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist. Sie versichert darüber hinaus, dass das Werk eine eigenständige Arbeit von ihr ist.

7.1.2 Nutzung und Verwertung

Jede Nutzung und Verwertung des Werkes ist nur nach Unterrichtung und mit Zustimmung der Künstlerin erlaubt und gilt nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck.

Mit dem Besitz des Werkes sind – sofern nicht anders vereinbart – keine Verwertungs- oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden; dies gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen.

7.1.3 Namensnennung

Bei jeder Nutzung des Werkes ist der Name der Künstlerin (Urheberin/Urheber) zu nennen.

7.1.4 Angemessene Vergütung/Auftragswerke

Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes hat die Künstlerin Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG – Urheberrechtsgesetz).

Ein Zurückbehaltungsrecht der Vergütungen wegen Nichtgefallen bei Auftragswerken ist ausgeschlossen. Bis zur vollständigen Begleichung des Gesamtpreises verbleibt das Werk im Eigentum der Künstlerin.

7.1.5 Veröffentlichungen

Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Werkes bedürfen des Einverständnisses der Urheberin.

Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u. a.) dürfen nur mit Einverständnis der auf den Unterlagen genannten Künstlerin und unter Nennung ihres Namens veröffentlicht werden.

7.1.6 Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung

Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung über das Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog.

7.1.7 Folgerecht/Zugangsrecht

Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden anerkannt. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, soweit zumutbar der Künstlerin das Werk vorübergehend zur Nutzung (z. B. für Ausstellungen, Retrospektiven usw.) zu überlassen.

7.2. Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien

7.2.1 Übergabe des Werkes

Die Künstlerin ist verpflichtet, das Werk zum vereinbarten Termin, in einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet zu übergeben.

7.2.2 Präsentation / Technische Voraussetzungen

Über Art und Umfang der Präsentation entscheiden Künstlerin und Nutzerin/Nutzer einvernehmlich. Die technischen Voraussetzungen werden von der Nutzerin / dem Nutzer gewährleistet und finanziert.

7.2.3 Veranstaltungen

Ist für die Präsentation des Werkes die Anwesenheit der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe zu einer Veranstaltung gewünscht, so ist sie dazu bereit, sofern der Termin rechtzeitig vereinbart wurde. Die anfallenden Kosten werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen; gleiches gilt für alle Folgeveranstaltungen.

Auf die Anwesenheit der Künstlerin ist in allen Werbematerialien hinzuweisen.

7.2.4 Haftung

Die Künstlerin haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.

7.2.5 Versicherungen

Der Versicherungswert entspricht dem Verkaufswert.. Die Nutzerin / Der Nutzer trägt die Kosten der anfallenden Versicherungen in voller Höhe. Die Versicherungen müssen nachgewiesen werden.

7.2.6 Transport/Transportversicherung

Die Kosten für den sachgemäßen Hin- und Rücktransport des Werkes sowie deren Versicherung (»von Nagel zu Nagel«) sind in voller Höhe von der Nutzerin / dem Nutzer zu übernehmen.

7.2.7 Garantie/Wartung/Reparatur

Garantieleistungen der Künstlerin für die künstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart. Wartungsverpflichtungen werden nicht übernommen, es sei denn,
sie werden gesondert vereinbart.

7.2.8 Vernichtung/Zerstörung/Diebstahl/Beschädigung/witterungsbedingte Schädigung

Die Nutzerin / Der Nutzer trifft alle erforderlichen, technisch möglichen und zumutbaren Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl usw. am Werk zu verhindern.

Bei einer Vernichtung oder Zerstörung des Werkes ist die Nutzerin / der Nutzer bzw. die Eigentümerin / der Eigentümer verpflichtet, die Künstlerin unverzüglich zu unterrichten; das Recht der Künstlerin zur Geltendmachung eines Schadenersatzes wird hierdurch nicht berührt.

7.2.9 Zusätzliche Leistungen

Zusätzliche Leistungen der Künstlerin werden von der Nutzerin / dem Nutzer gesondert vergütet. Bei Bedarf ist ein Kostenvoranschlag vorzulegen.

Alle mit den vereinbarten Wartungsverpflichtungen verbundenen Kosten werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen und der Künstlerin gesondert vergütet.

7.3 Zahlungsbedingungen

7.3.1 Zahlungsfrist

Sämtliche Ansprüche der Künstlerin auf Zahlung sind fällig je zur Hälfte bei Vertragsabschluss und bei Erbringung der von der Künstlerin geschuldeten Leistung. Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen.

7.3.2 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung sowohl des Gesamtpreises als auch der Vergütungen für zusätzliche Leistungen verbleibt das Kunstwerk im Eigentum der Künstlerin.

7.3.3 Minderung der Vergütungen

»Nichtgefallen« der Ausführung des Werkes der Künstlerin, eines Auftrages oder einer Präsentation kann nicht zu einer Minderung der Vergütungen führen.

7.4 Aufhebung und Kündigung

7.4.1 Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.

7.4.2 Aufhebung/Kündigung durch die Nutzerin / den Nutzer

Im Falle der Aufhebung/Kündigung durch die Nutzerin / den Nutzer wird ein Honorar für die nicht zur Nutzung übernommene Arbeit fällig; es beträgt mindestens 50 Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich der nachgewiesenen Materialkosten.

8. Haftung

An den von der Künstlerin durchgeführten Veranstaltungen kann grundsätzlich jeder teilnehmen, der mindestens 14 Jahre alt ist. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die zu Beginn des Kurses mitgeteilten Regeln zu beachten. Beachtet ein Teilnehmer diese Regeln nicht, kann er vom weiteren Kurs ausgeschlossen werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in den Kursen mit folgenden Stoffen gearbeitet wird, bei denen Hautkontakt zustande kommen kann und deren Dämpfe sich in der Raumluft befinden können:


– Farben auf Öl- und Acrylbasis
– Farbverdünner und Pinselreiniger
– Lacke/ Fixierer/ Firnis

Die Teilnahme an den Malkursen findet auf eigene Gefahr statt. Die Kursteilnehmer sind während des Aufenthaltes im Atelier der Künstlerin nicht unfallversichert. Für gesundheitliche (Folge-)Schäden, insbesondere bedingt durch die in den Malkursen verwendeten Chemikalien, übernimmt die Künstlerin keine Haftung. Für Schäden an oder Verlust der Kleidung und/oder anderer persönlicher Gegenstände wird nur gehaftet, sofern die Beschädigung/ der Verlust auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Künstlerin zurückzuführen ist. Auskünfte und Ausführungen der Kursleitung dienen ausschließlich der unmittelbaren Kursdurchführung, aus ihnen können keine Haftungsansprüche abgeleitet werden. Die Kursteilnehmer sind verpflichtet, im Falle einer Störung oder eines Unglücksfalles alles ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung des Schadens oder einer Störung beizutragen.
 

10. Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Wirkung zum 01.08.2012 gültig, mündliche Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung. Die Wirksamkeit der AGB ist dabei in ihrer Gesamtheit nicht berührt.

11. Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Düsseldorf.

Mettmann, 01.08.2012

Tanja Guntrum

Carl-Schmachtenberg-Weg 5

40822 Mettmann

Steuernummer: 147/5117/1404